Berufsgenossenschaftliches Heilverfahren
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) widmet sich der Behandlung von Arbeitsunfällen, Verletzungen von Kindern in Schule und KITA, sowie Wegeunfälle. Nur speziell ausgebildete und von den Berufsgenossenschaften zugelassene D-Ärzte dürfen diese Patienten behandeln.
Die Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie verfügt über die Berechtigung Arbeitsunfälle zu behandeln. Es besteht eine Berechtigung zum stationären DAV. Es dürfen Patienten mit Arbeits- oder Schulunfällen stationär und ambulant behandelt werden.
Der Durchgangsarzt Dr. med. Peter Korte und seine ständigen Stellvertreter verfügen über eine ausgewiesene Expertise bei der Behandlung von BG-Patienten. Sie verfügen über die Zusatzweiterbildung spezielle Unfallchirurgie.
In der ambulanten Sprechstunde dürfen auch Schwer- und Schwerstverletzte behandelt werden.


Facebook
Instagram
Akademie St. Franziskus


