Die Entlassung / Nachsorge

In der Regel verbleiben Mutter und Kind mehrere Tage auf der geburtshilflichen Station. Des Weiteren können Sie auch ambulant entbinden, d. h., Sie verlassen das Krankenhaus vier bis sechs Stunden nach der Geburt. In der Wochenbettphase steht Ihnen Nachsorge durch eine Hebamme zu. Die Kosten für diese Nachsorge werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Wenn Sie von einer unserer erfahrenen Hebammen versorgt werden wollen, nehmen Sie bitte ab der 10. Schwangerschaftswoche Kontakt zu uns auf.

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