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Konzept der struktuierten Weiterbildung der Abteilung für Innere Medizin

Das Konzept basierend auf der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom 27.11.2004, in Kraft getreten am 01. Mai 2005, zuletzt geändert am 27.11.2010 mit Wirkung zum 01.02.2011 sowie
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung zur Weiterbildungsordnung vom 27.11.2004, in Kraft getreten am 01. Mai 2005, zuletzt geändert am 27.11.2010 mit Wirkung zum 01.02.2011 (Stand Februar 2011).

1. Angestrebte Weiterbildung

Stationäre Basisweiterbildung Innere Medizin / Allgemeinmedizin (3 Jahre)
Stationäre Weiterbildung Innere Medizin zur Erlangung der Facharztkompetenz Innere Medizin (2 Jahre)

2. Ziele

Das Weiterbildungskonzept Stationäre Basisweiterbildung ("Common Trunk") Innere Medizin / Allgemeinmedizin am Hümmling Hospital Sögel hat zum Ziel, die Themen und Weiterbildungsphasen im Hinblick auf Rahmen und Inhalte zu definieren und zu organisieren. Das Konzept richtet sich an alle Mitarbeiter der Abteilung für Innere Medizin, die im Bereich Innere Medizin / Allgemeinmedizin ausbilden. Es ist als pädagogischer Leitfaden zu verstehen. Abweichungen vom Ausbildungskonzept sind, wenn es der betriebliche Ablauf der Abteilung erforderlich macht, möglich. Die Umsetzung des Ausbildungskonzepts untersteht dem ärztlichen Leiter der Abteilung.

Primärziel ist das Angebot strukturierter und umfassender Ausbildung zur Internistin / Internisten
Sekundärziel ist die Akquise qualifizierten Facharztpersonals zur Anstellung am Hümmling Hospital Sögel sowie gleichermaßen Vermittlung in die Niederlassung hausärztlicher oder fachärztlicher Praxen des Versorgungsbereiches des Hümmling Hospital Sögel.

3. Ausbildung

3.1. Die Ausbildung der Facharztaspiranten untersteht den Chefärzten (Dr. med. Norbert Bley und Dr. med. Ralf Meyer). Die Ausbildung wird unterstützt durch alle Fachärzte der Abteilung sowie den im Bereich der Inneren Medizin fortgeschrittenen Kollegen.

3.2. Grundlegendes Prinzip dieser Ausbildung ist das Tutorenprinzip. Dieses wird bestimmt durch die Organisation des Behandlungskonzeptes der Patienten der Inneren Abteilung. Es fußt zum einen auf der fachärztlichen Besetzung und Aufgabenverteilung (Kombination aus Tätigkeit stationärer und ambulanter Versorgung mit jeweiliger Spezialisierung) sowie der auf das Ausbildungskonzept ausgerichteten Tagesablauforganisation der Fachärzte.

3.3. Wesentlich bestimmt wird Erfolg oder Mißerfolg der Ausbildung neben der persönlichen Eignung der Beteiligten - also Ausbilder wie Auszubildenden - durch das tägliche Engagement derselben. Die Rotation folgt dem unten detailierten Rotationskonzept nach Absprache mit dem Chefarzt.

3.4. Die Beurteilung der fachlichen und sozialen Kompetenzen der Auszubildenden erfolgt im 12-Monats-Rhythmus und wird in einem gemeinsamen Gespräch erörtert. Die Inhalte des Mitarbeitergesprächs werden in der Personalakte archiviert. Der Auszubildende hat das Recht, bei Unstimmigkeiten oder Nichteinhalten der getroffenen Vereinbarungen mit dem ärztlichen Leiter Rücksprache zu nehmen. Er führt ein Logbuch über den Inhalt und die Ziele seiner Ausbildung.

3.5. Die Teilnahme am Bereitschaftsdienst ist Bestandteil der Weiterbildung.

3.6. Die Anstellungsdauer für die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen mit dem Ziel einer Weiterbildung in Innerer Medizin / Allgemeinmedizin richtet sich nach den Vorgaben des Krankenhausträgers. Es sollte eine Anstellung für die Dauer der Ausbildung gewährt werden. Bei Eignung und Wunsch kann mit Abschluß der Ausbildung ein unbefristetes Anstellungsverhältnis angestrebt werden.

3.7. Die Stelle eignet sich zum Erwerb des Wissens und der praktischen Fähigkeiten für die umfassende Beurteilung und Behandlung von internistischen Patienten. Sie bietet die Grundlage für das erfolgreiche Bestehen der entsprechenden Facharztprüfung für Innere Medizin bzw. für den erfolgreichen Start in einer internistischen Spezialdisziplin.

4. Phasen der Ausbildung:

4.1. Weiterbildungsphasen

Es werden folgende Phasen unterteilt: Stationäre Basisweiterbildung Innere Medizin / Allgemeinmedizin gemäß Weiterbildungsprogramm der Niedersächsischen Landesärztekammer beträgt die Ausbildung "Stationäre Basisweiterbildung" Innere Medizin / Allgemeinmedizin 3 Jahre. Mit Abschluss der Basisweiterbildung steht der Wechsel in die chirurgische Abteilung zum chirurgischen Teil der Weiterbildung zum Allgemeinmediziner frei.
Die eigentliche Ausbildung ist in verschiedene Phasen unterteilt, die Programme werden an die Vorkenntnisse der Kolleginnen/der Kollegen adaptiert.
Gemäß Weiterbildungsprogramm der Niedersächsischen Landesärztekammer beträgt die Ausbildung "Stationäre Weiterbildung" Innere Medizin im Anschluß an die stationäre Basisweiterbildung weitere 2 Jahre. Spezielle Qualifikationen werden durch vereinbarte Rotationen in andere Abteilungen ermöglicht. Maßgeblich sind die Vorgaben der Weiterbildungsordnung sowie deren Spezifikation (Richtzahlen) in der jeweils gültigen Fassung seitens der Niedersächsischen Ärztekammer (www.aekn.de).

Phasen der Weiterbildung bezogen auf die Weiterbildungszeit:

1. und 2. Jahr

4.1.1.: Phase 1:

3 Monate Einführung in die klinische Medizin. Einarbeitungsphase durch erfahrene Assistentinnen / Assistenten (Erlernen der Untersuchung und Primärversorgung der Patienten, Grundlagen der Dokumentation)

4.1.2.: Phase 2:

4-9 Monate: Grundkenntnisse der strukturierten Behandlung von Patienten mit Inneren Erkrankungen; tägliche Visite mit Chef- oder Oberarzt (Vertretung). Erlernen der Befundwertung und Berichterstellung, Anleitung zu Planung und Durchführung von Diagnostik- und Therapiekonzepten. Erlernen internistischer Basisuntersuchungen ( Anamnese und Untersuchung, EKG, Labor, Röntgenaufnahme, LZ-EKG, LZ-RR, Ergometrie, Lungenfunktionsuntersuchung). Hospitation internistischer Diagnostik- und Therapiepfade (Sonographien einschl. Echokardiographie, Endoskopien, Punktionen, und Weiteres). Einarbeitung Intubation (Anästhesieabteilung)

2. und 3. Jahr

4.1.3.: Phase 3

2. - 3. Jahr; 10-24 Monate: Klinische Medizin für Fortgeschrittene:
Behandlung komplexerer Fälle, zunehmende Selbständigkeit. Diagnostik und Therapiestrategien werden weitgehend selbständig erstellt, Supervision erfolgt durch den zuständigen Oberarzt oder Chefarzt 1 x pro Woche (jeweils). Mitbetreuung der Zentralen Notaufnahme (ZNA). Primär verantwortlich ist der zuständige Facharzt.

4.1.4.: Phase 4

3. Jahr, Monat 30 - 36: Rotation in Funktionsabteilung Sonographie.

4. und 5. Jahr

4.2.1.: Phase 5

Monate 1 - 6: Einführung und Praxis intensivmedizinischer Behandlung kritisch und/oder schwerkranker Patienten.

4.2.2.: Phase 6

Monate 7 - 12 (-18): Klinische Medizin für Fortgeschrittene: Supervisierte, weitgehend selbständige Behandlung komplexer Fälle internistischer Krankheitsbilder. Festigen und Erweitern der nicht-invasiven Diagnostik allgemeininternistischer Krankheitsbilder. Mitbetreuung ZNA (primär verantwortlich ist der zuständige Facharzt).

4.2.3.: Phase 7

Monate (13-) 19 - 24: wahlweise Endoskopie, Weiterbildung Palliativmedizin, Weiterbildung Schlafmedizin (beides beantragt bzw. geplant). Ggf. Rotation in die geriatrische Hauptabteilung des Bonifatius Hospital Lingen.

4.2. Anzahl der Auszubildenden:

Aufgrund der Größe und der personellen Ressourcen der Abteilung für Innere Medizin sollen in der Regel derzeit nicht mehr als 2 (Eintritt unmittelbar nach Studium) Weiterbildungskandidaten /-innen gleichzeitig ausgebildet werden.

4.3. Geriatrie und Palliativmedizin:

Weiterbildungsassistenten / -innen sind gehalten, regelmäßig an der im Rahmen der wöchentlichen Visite der geriatrischen Komplexbehandlung teilzunehmen (Weiterbildungsassistenten der Inneren Station 1).
Weiterbildungsassistenten sind gehalten, regelmäßig (in der Regel 2 x wöchentlich) an der Visite der Palliativstation teilzunehmen (Weiterbildungsassistenten der Inneren Station 2).

5. Betriebliche Merkmale der Ausbildungsstätte:

5.1. Das Hümmling Hospital Sögel ist ein konfessionelles Haus der Grund- und Regelversorgung mit insgesamt 140 Planbetten. Vorgehalten wird eine Hauptabteilung für Innere Medizin - konzipiert als allgemeininternistische Abteilung - mit 65 Planbetten zuzügl. Intensivstation und Wahlleistungsstation. Fachärztliche Kompetenz wird getragen durch je einen Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin und Palliativmedizin sowie Innere Medizin und Gastroenterologie. In die Innere Abteilung integriert ist die geriatrische Komplexbehandlung nach OPS 8-550 (Leitung: Prof. Dr. Dr. Gerald Kolb, Bonifatius Hospital Lingen). Ferner chirurgische und unfallchirurgische Abteilung (jeweils 25 Betten) einschließlich urologischer (chirurgische Station) und unfallchirurgischer Belegbetten (unfallchirurgische Station) sowie gynäkologisch-geburtshilfliche Belegabteilung. Dem Haus angeschlossen ist ein umfassendes Medizinisches Versorgungszentrum mit chirurgischem, orthopädischem, internistischem, radiologischem, diabtologischem und neurologischem Facharztsitz. Ein 1,5 Tesla MRT sowie 16-Zeiler CT wurden Anfang 2011 als Neugeräte in Betrieb genommen. Des weiteren hält das Haus eine anästhesiologische Hauptabteilung mit 4 Fachärzten vor. Dem Haus räumlich und logistisch zugeordnet ist ferner eine urologische und eine gynäkologisch-geburtshilfliche Gemeinschaftspraxis als Belegabteilung. Vorgehalten wird eine krankengymnastische und physiotherapeutische Abteilung. Das Labor ist der Inneren Abteilung zugeordnet. Die fachbezogene Röntgendiagnostik wird bzgl. Indikationsstellung und Befundung durch die Innere Abteilung betrieben.

5.2. Jeder Arbeitsplatz der Assistenzärzte verfügt über einen Personalcomputer zur Führung der elektronischen Krankenakten einschließlich Internetanschluß. Laborresultate sind sofort nach der Analyse im Intranet abrufbar. Dasselbe gilt für Röntgenbilder, welche mit einem "PACS" auf jedem Computer sofort nach der Durchführung angesehen werden können.

5.3. Jedem Assistenzarzt / -ärztin in Weiterbildung stehen technischen Einrichtungen der Abteilung (insb. Ultraschallgeräte, jeweils mit Abdomen-, Echokardiographie- und Gefäßschallkopf, ) im Allgemeinen und - bezogen auf den Ausbildungsstand und bei entsprechender Eignung - im Speziellen (z.B. Endoskopie, Stressechokardiographie, TEE) zur Verfügung.

5.4. Für die theoretische Ausbildung stehen sämtliche in der Abteilung verfügbaren Medien zur Verfügung. Dies umfasst neben dem an jedem Arbeitsplatz benutzerorientiert geschalteten Internetzugang die gesamte Bibliothek der Inneren Abteilung resp. des Chefarztes einschließlich der vorgehaltenen Fachzeitschriften: „Der Internist“, „Der Gastroenterologe“ (beide BDI), „Der Kardiologe“, „Herzschrittmacher + Elektrophysiologie“, „Clinical Research in Cardiology (alle DGK), „Ultraschall in der Medizin“ (DEGUM), „Somnologie“ (DGSM).

5.5. Dem Auszubildenden wird die Möglichkeit der Teilnahme an internen und externen Fortbildungsveranstaltungen gegeben. Liegt der Inhalt der externen Fortbildungsveranstaltung im Interesse der Abteilung oder des Krankenhauses werden Kurskosten sowie Reisekosten (auf Grundlage der im Hause geltenden Dienstreiseregelung) vom Haus übernommen. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieses Interesse der Abteilung resp. des Hauses in der Regel besteht. Die jeweilige Teilnahme erfolgt nach Rücksprache mit dem Chefarzt. Bei der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen müssen die Betriebsabläufe berücksichtigt werden.

5.6. Gezielt gefördert wird die Ausbildung zum Rettungsmediziner / -medizinerin zur Teilnahme am Notarztdienst (Zusätzliche Dienstreihe in Trägerschaft des Landkreises, somit auch zusätzliche Verdienstmöglichkeit einerseits und Entlastung des Bereitschaftsdienstes andererseits).

5.7. Unterstützt wird die Weiterbildung durch konsequente Delegation nicht-ärztlicher Tätigkeiten und den Einsatz von Arztassistenten / -innen (erfahrene Krankenschwestern der Inneren Abteilung) mit weitreichender Kompetenz.

6. Allgemeine Weiterbildungsziele:

6.1. Der Inhalt der Weiterbildung mit theoretischem Wissen, praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten entspricht den Vorgaben der Weiterbildungsordnung der Niedersächsischen Landesärztekammer (siehe www.aekn.de).

6.2. Einführung in die Arbeitsstätte:
Die Einführung der neuen Kolleginnen und Kollegen fällt in die Phase 1 und 2 des Weiterbildungskonzeptes und obliegt somit dem Chefarzt sowie einem erfahrenen Assistenzarzt / -ärztin.

6.3. Betreuung durch Tutoren:
Jedem neuen eintretenden Assistenten wird ein Kollege als Tutor zur Verfügung gestellt. Dies gilt insbesondere für technische und organisatorische Belange. Als fachlicher Tutor ist der Oberarzt zuständig.

6.4. Zielvereinbarung im Rahmen des turnusmäßigen Weiterbildungsgespräches:
In einem Mitarbeitergespräch werden mit jedem Assistenzarzt die Ziele vereinbart. Dies umfaßt auch Karriereberatung, für die Planung der Weiterbildung, der Hilfestellung bei der Organisation einer Anschlussstelle und Weiteres.

6.5. Theoretische Ausbildung:
Für die theoretische Ausbildung stehen sämtliche in der Abteilung verfügbaren Medien zur Verfügung. Innerhalb der Abteilung ein Online-Zugang zu Fachzeitschriften der Inneren Medizin. Sämtliche abonnierte Fachliteratur steht zur Verfügung und kann konsultiert werden.

6.6. Weiterbildungsveranstaltungen
Weiterbildungsveranstaltungen innerhalb der Abteilung:
Diese unterteilen sich in tutorenzentrierte Fallausbildung ("Einzelunterricht"), regelmäßige Abteilungsbesprechung, fallbezogene Röntgenbesprechung (1x pro Woche), Teilnahme an durch die Abteilung ausgerichtete Fortbildungsveranstaltungen sowie dem hausinternen Journal Club. Pathologische Fallbesprechung (externes Institut für Pathologie).

Sögel, im Februar 2011

Dr. med. Norbert Bley

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